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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Bruchsal ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt. Die Zuständigkeit zur Führung des Handels- und Vereinsregisters obliegt dem Amtsgericht Mannheim.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".