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Beratungshilfe 

Für die Bewilligung von Beratungshilfe gelten folgende Sprechzeiten vor Ort:

Montag:

09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Gebäude Schlossraum 5 (siehe Lageplan)

Frau Rechtspflegerin Mohr: alle Beratungshilfesachen mit Ausnahme Familiensachen

Frau Rechtspflegerin Weindel: Beratungshilfe in Familiensachen

Donnerstag:

09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Gebäude Schlossraum 5 (siehe Lageplan)

Frau Rechtspflegerin Mohr: alle Beratungshilfesachen mit Ausnahme Familiensachen

Frau Rechtspflegerin Weindel: Beratungshilfe in Familiensachen

Donnerstag:

13:30 Uhr bis 15:15 Uhr

Gebäude Schlossraum 5 (siehe Lageplan)

Frau Rechtspflegerin Mohr: alle Beratungshilfesachen mit Ausnahme Familiensachen

Frau Rechtspflegerin Weindel: Beratungshilfe in Familiensachen

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Startseite aufgrund der Corona-Krise!

Einen Lageplan über die verschiedenen Gebäude finden Sie hier.

Bitte bringen Sie zu den Sprechzeiten Unterlagen mit (siehe Merkblatt ), um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft darzulegen.

Es empfiehlt sich grundsätzlich telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Telefonisch können auch außerhalb der Sprechzeiten Termine vor Ort vereinbart werden:

Beratungshilfe 

Durchwahl: 07251 / 74-2490

Durchwahl: 07251 / 74-2487 (für Familiensachen)



Allgemeine Auskünfte zur Bewilligung von
Beratungshilfe erhalten Sie auch unter



Durchwahl 07251 / 74-2472

Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie natürlich auch schriftlich bei Gericht einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür die amtlichen Formulare (diese finden Sie hier). Achten Sie bitte auch hier darauf, dass sämtliche Angaben entsprechend zu belegen sind (siehe Merkblatt)

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung durch die Justiz erhalten Sie in der Rubrik "Service" dieser Internetseite unter "Informationen zum Datenschutz in der Justiz". 

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