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Nachlassgericht
Das Nachlassgericht wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Es wird vorab immer um Terminsvereinbarung
gebeten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Aufenthaltsort des Erblassers.
Nicht Aufgabe des Nachlassgericht ist:
- die Erbauseinandersetzung des Nachlasses unter mehrere Erben
- die mit dem Erbfall / Sterbefall anfallenden Geschäfte ( z.B. Auflösen von Bankkonten, Beerdigung usw.)
- die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses
- Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren
- Festsetzung und Auskünfte zur Erbschaftssteuer
Telefonsprechzeiten Nachlassgericht Infothek:
Tel.: |
07251 / 74-2456 (Infothek) |
Sprechzeiten: |
Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
E-Mail: |
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Postanschrift: |
Amtsgericht Bruchsal, Schönbornstraße 18, 76646 Bruchsal |
Das Nachlassgericht befindet sich im Gebäude Schlossraum 5 (Lageplan).
Die Öffnungszeiten der Infothek des Nachlassgerichts finden Sie hier.
Letztwillige Verfügungen (z.B. Testamente)
Alle Vordrucke/Formulare zum Download finden Sie hier.
